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Erstellen von Privatgutachten

Sie haben bei einem polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren oder bei einer daraus resultierenden Gerichtsentscheidung die Befürchtung, dass es bei der Aufklärung von Straftaten zu offenkundigen Unzulänglichkeiten und Versäumnissen durch Polizei oder Staatsanwaltschaft gekommen ist? Oder gar zu strafbaren Handlungen (z.B. durch Strafvereitelung im Amt, oder durch Rechtsbeugung durch Staatsanwaltschaft oder Gerichte durch Unterlassen von Ermittlungen oder durch vorsätzliche Herbeiführung einer Strafverjährung) gekommen ist? Oder dass bei Vorliegen eines Offizialdeliktes pflichtwidrig keine Ermittlungen eingeleitet wurden?

Es kann aber auch sein, dass es im Zuge des ersten Angriffs durch die Polizei vorwerfbare Versäumnisse gegeben haben könnte (z.B. unterlassene Beweismittelsicherung oder fehlende Personalienfeststellung potentieller Zeugen), die im Nachhinein schwerwiegende Auswirkungen auf das Ergebnis Ihres Verfahrens zur Folge hatten?

Mussten Sie womöglich erleben, dass Beamte der Staatsanwaltschaft erforderliche Beweiserhebungen oder Vernehmungen nicht angeordnet oder gar verweigert haben, obwohl diese Beweise entscheidend für die Bewertung der Schuldfrage oder den Ausgang des Verfahrens gewesen wären?

Unsere Experten überprüfen alle Unterlagen, die Sie uns überlassen, auf rechtliches oder taktisches Fehlverhalten der beteiligten staatlichen Stellen und der von ihnen beauftragten Dritten (z.B. Gutachter).
Soweit dies sachdienlich und erforderlich erscheint, führen wir im Einzelfall bei schwerwiegenden Straftaten auch verdeckte Überwachungsmaßnahmen oder anderweitige verdeckte Ermittlungen durch.
Dies erfolgt jedoch ausschließlich nach einer individuellen Beratung und schriftlicher Vereinbarung über die konkret erforderlichen Ermittlungen.

Näheres dazu erörtern wir gern bei einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.