Wissenstest
Fall 1: Prüfen Sie den Sachverhalt rechtlich in allen Punkten.
Sie sind mit der Bearbeitung von Diebstählen in Ihrer Filiale beauftragt und beobachten über die Videoüberwachungsanlage einen Kunden beim Diebstahl einer Jacke im Wert von 100,-- €. Nach der Kasse halten Sie ihn an und kassieren dann im Büro von ihm – wie durch einen auffälligen Aushang im Eingangsbereich festgelegt – eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,-- €, nachdem der Kunde den Diebstahl zugegeben, sich aber erkundigt hat, ob er zur Bezahlung der Vertragsstrafe verpflichtet sei. Sie erklären ihm, dass die Bezahlung der Vertragsstrafe unabhängig von der Erstattung einer Strafanzeige erfolgt. Die Erhebung der Vertragsstrafe bei geklärten Diebstählen gehört ausdrücklich zu den Aufgaben, die Sie für das Unternehmen wahrnehmen müssen.
Fall 2: Was unternehmen Sie?
Sie beobachten einen Ihnen völlig unbekannten Kunden am 28. Dezember beim Diebstahl einerSpiegelreflexkamera im Wert von 499,-- €. Der Täter entkommt, ehe Sie ihn anhalten können, mit der Kamera. Sieben Tage später sehen Sie den Täter wieder im Kaufhaus. Diesmal entwendet er nichts. Sie sprechen ihn dennoch auf den Diebstahl der Kamera an. Daraufhin wendet sich der Täter ab und macht Anstalten, unerkannt zu flüchten.
Fall 3: Wie verhalten Sie sich rechtlich korrekt?
An einer Ausgangsschleuse löst die Antenne der Warensicherungsanlage Alarm aus. Sie befinden sich zufällig in der Nähe und halten den einzigen Kunden an, der zu diesem Zeitpunkt die Schleuse durchschritten hat. Sie bitten ihn, Sie zur Überprüfung der Alarmursache in das Geschäft zurück zu begleiten. Der Kunde ist Ihnen davor noch in keiner Weise aufgefallen. Der Kunde weigert sich jedoch, mitzukommen, erklärt lapidar, er habe nichts gestohlen und wendet sich ab, um weiterzugehen.
Fall 4: Was tun Sie?
Eine Kassenkraft ruft Sie zur Unterstützung, weil ein Kunde an der Kasse sich weigert, eine von ihm mitgeführte Einkaufstasche zu öffnen und kontrollieren zu lassen. Im Eingangsbereich weist ein großes Schild extra darauf hin, dass die Mitnahme von größeren Einkaufstaschen untersagt ist. Auf Ihre Frage gibt die Kassenkraft an, dass es keinen Hinweis darauf gibt, dass der Kunde Diebesgut in der Tasche verwahrt. Allerdings wirkt die Tasche ziemlich schwer und scheint prall gefüllt zu sein. Der Kunde ist auch Ihnen gegenüber nicht bereit, seine Tasche kontrollieren zu lassen und macht Anstalten, zu gehen.
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